Auszug Allgemeinverfügung Sachsen gültig vom 4. – 20. Mai

Allgemeinverfügung
Vollzug des Infektionsschutzgesetzes
Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie
Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
vom 4. Mai 2020, Az.: 15-5422/13

12. Hygieneregeln für Außensportstätten
• Personen mit erhöhter Körpertemperatur und/oder Erkältungssymptomen dürfen die Sportstätte nicht betreten.
• Bei Sportstätten im Freien dürfen nicht mehr als eine Person pro 20 m² Nutzungsfläche trainieren; der Mindestabstand zwischen Sportlern und Trainern ist in jeder Trainingseinheit sowie den Pausen einzuhalten. Trainingseinheiten mit Mannschaftsspielcharakter sind nicht erlaubt. Jeglicher Körperkontakt ist zu vermeiden.
• Der Mindestabstand zwischen den Personen von mindestens 1,50 Meter ist auch in den Sanitärbereichen unbedingt einzuhalten. Möglichkeiten zum Händewaschen (mit entsprechendem Abstand zueinander) müssen ausgerüstet sein mit Flüssigseife, zum Abtrocknen mit Einmalhandtüchern. Elektrische Handtrockner sind weniger geeignet, könnten aber belassen werden, wenn sie bereits eingebaut sind.
• Bei Laufsport ist der Mindestabstand hintereinander zu vergrößern: für schnelles Gehen mit 4 km / h ungefähr 5 m und für Läufer mit 14,4 km / h ca. 10 m.
• Enge Bereichen sind so umzugestalten oder der Zugang zu beschränken, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann.
• Trainingsgeräte sind nach der Benutzung zu reinigen.
• Die Sportstätte darf für den Publikumsverkehr nicht geöffnet werden.
13. Hygieneregeln für Sportanlagen für das Training gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 1-2 und Wettkämpfe gem. § 5 Absatz 3 Nr. 1 SächsCoronaSchutzVO
• Training und Wettkämpfe sind entsprechend der Vorgaben der Bundesfachverbände durchzuführen.
• Ab dem 10.4. haben sich gemäß SächsCoronaQuarVO alle Personen, die aus dem Ausland eingereist sind, 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben. Der Besuch der Sportstätten ist diesen Personen daher verboten.

Diese relevanten Auszüge
aus der Allgemeinverfügung Sachsen mit Start 4. Mai. sind bisher das
Einzige, was für uns bindend ist! Was die Bildzeitung schreibt oder was bei
fuba steht etc. muss nicht unbedingt das Richtige vollkommen
wiederspiegeln!!!!!

Unser Bundesfachverband (der DFB) hat bisher noch keine
Vorgaben für Training und Wettkampf veröffentlicht! Da wir glauben, dass da
zeitnah was kommt, finden die Treffen mit den trainern am Montagabend statt. Ein Start
des Trainingsbetriebs ist erst nach unseren Absprachen möglich, also am Montag
noch nicht!

Glück Auf mit gesundem Menschenverstand!

Thomas Drechsel

Abteilungsleiter Fußball

„Tanne Thalheim, uns’re Liebe, uns’re Mannschaft, unser Stolz, unser Verein, Tanne Thalheim”